Was passiert mit dem Mietvertrag bei Trennung und Scheidung?
Im Fall einer Trennung gibt es oft Streit darüber, wer die gemeinsame Wohnung weiter bewohnen darf.
Wenn beide Ehegatten die Wohnung aufgeben wollen ist es völlig unproblematisch. Die Beendigung des Mietvertrages ist dann durch eine Kündigung zu veranlassen. Dabei ist es unabhängig, ob sie beide Vertragspartner sind.
Möchte ein Ehegatte aus der Wohnung ausziehen und der andere das Mietverhältnis allein fortsetzen dann kann der ursprüngliche Mietvertrag geändert werden. Dies setzt das Einverständnis des Vermieters voraus. Sie können eine Umgestaltung des Mietvertrages nach § 1568a Abs. 3 BGB verlangen. Dies kann notwendig sein, wenn der Vermieter nicht mit dem Ausscheiden des ausziehenden Ehegatten einverstanden ist. Sie müssen dann lediglich gegenüber dem Vermieter eine Erklärung abgeben, wonach das Mietverhältnis nur noch mit einem Mieter fortgesetzt werden soll.