Scheidungsanwalt Leipzig

Einvernehmliche Scheidung

Stressfrei und günstig scheiden lassen

Wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und die wichtigsten Scheidungsfolgen geklärt sind, kann das Verfahren meist deutlich ruhiger, schneller und kostengünstiger ablaufen.

01 Grundlagen

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten bereits vor der Scheidung über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig.

Vor Gericht muss dann nicht über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögen oder andere Folgesachen gestritten werden. Dadurch verläuft die Ehescheidung meist friedlicher, schneller und günstiger als eine streitige Scheidung.

Auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung muss ein Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Für diesen Antrag ist ein Anwalt erforderlich.

Der andere Ehegatte muss dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen. Für diese Zustimmung ist in der Regel kein eigener Anwalt notwendig.

Scheidungsfolgen

Diese Punkte sollten vorher geklärt sein

Ehegattenunterhalt
👥
Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder
Aufteilung des Vermögens
Verteilung des Hausrats
Nutzen Sie die Möglichkeit der stressfreien Onlinescheidung.

Die einvernehmliche Scheidung kann vorbereitet werden, ohne dass direkt ein streitiges Verfahren entstehen muss.

Zum Ablauf der Onlinescheidung
02 Ablauf

Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung ähnelt dem Ablauf einer streitigen Scheidung. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass keine offenen Streitfragen vor Gericht ausgetragen werden.

1

Scheidungsantrag

Ein Ehegatte beauftragt einen Anwalt. Dieser reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.

2

Zustellung an den anderen Ehegatten

Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu. Dieser kann der Scheidung zustimmen.

3

Versorgungsausgleich

Wenn der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde, führt das Gericht diesen durch.

4

Scheidungstermin

Anschließend bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Da keine Folgesachen streitig sind, ist der Termin meist deutlich kürzer.

Hinweis zur einvernehmlichen Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Gefahr, dass der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte eigene Ansprüche nicht geltend macht, weil er diese Ansprüche nicht kennt.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine einvernehmliche Scheidung für Ihre Situation geeignet ist, ist eine Erstberatung sinnvoll.

Erstberatung vereinbaren
03 Kosten

Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Warum ist die einvernehmliche Scheidung günstiger?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird in der Regel nur ein Anwalt beauftragt. Dadurch entstehen neben den Gerichtskosten nur die Kosten für diesen einen Anwalt.

Die Kosten für einen zweiten Anwalt fallen nicht an. Deshalb ist die einvernehmliche Scheidung häufig die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.

Wann können zusätzliche Kosten entstehen?

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn doch Streit über Unterhalt, Vermögen, Hausrat, Umgangsrecht oder andere Scheidungsfolgen entsteht.

Deshalb sollten die wichtigsten Punkte vorab sauber geklärt werden.

04 Kostenteilung

Wer bezahlt die Kosten der einvernehmlichen Scheidung?

Normalerweise trägt bei einer Ehescheidung jeder Ehegatte die Kosten seines eigenen Anwalts selbst. Die Gerichtskosten werden üblicherweise hälftig geteilt.

Bei der einvernehmlichen Scheidung wird jedoch meist nur eine Partei anwaltlich vertreten. Dieser Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.

Der Auftraggeber trägt deshalb zunächst die Rechnung für die anfallenden Anwaltskosten. Eine automatische Kostenbeteiligung durch den anderen Ehegatten besteht nicht.

Da bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten die Scheidung wollen, können sie vereinbaren, die Scheidungskosten intern hälftig zu teilen.

Ermitteln Sie die voraussichtlichen Kosten Ihrer einvernehmlichen Scheidung.

Mit dem Scheidungskostenrechner erhalten Sie eine erste Orientierung zu den möglichen Kosten.

Zum Scheidungskostenrechner
05 Anwalt

Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt?

Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt gibt es rechtlich nicht. Der Anwalt vertritt immer nur einen Ehegatten.

Wenn sich beide Ehegatten über das Scheitern der Ehe einig sind und eine einvernehmliche Scheidung durchführen möchten, kann jedoch ein Ehegatte den Anwalt beauftragen.

Der Scheidungsantrag wird dann durch diesen Anwalt gestellt. Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag zu und benötigt für diese Zustimmung in der Regel keinen eigenen Anwalt.

Fragen zur einvernehmlichen Scheidung?

Lassen Sie prüfen, ob eine einvernehmliche Scheidung in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Punkte vorab geklärt werden sollten.

Stellen Sie Fragen zur Einvernehmlichen Scheidung:

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