Die Einvernehmliche Scheidung

Stressfrei und Günstig scheiden lassen

1. Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten schon vor der Scheidung über die Scheidungsfolgen einig. So muss vor Gericht nicht über Unterhalt oder Zugewinnausgleich gestritten werden. Mit der einvernehmlichen Scheidung verläuft die Ehescheidung friedlich und das Scheidungsverfahren ist schneller und günstiger.

Wie bei einer „normalen“ Scheidung muss auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Für die Einreichung des Scheidungsantrages ist ein Anwalt notwendig.

Anders als bei einer streitigen Scheidung muss der andere Ehegatte bei der einvernehmlichen Scheidung dem Scheidungsantrag nur zustimmen. Für die Zustimmung ist kein eigener Anwalt notwendig.

Scheidungsfolgen sind

Ehegattenunterhalt

Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame minderjährige Kinder

Aufteilung des Vermögens

Verteilung des Hausrats

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2. Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung ist ähnlich wie bei einer streitigen Scheidung. Der Scheidungsantrag wird von einem Ehegatten mithilfe eines Anwalts bei Gericht eingereicht und durch das Gericht dem anderen Ehegatten zugestellt.

Wenn der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde, wird durch das Gericht der Versorgungsausgleich durchgeführt und anschließend ein Scheidungstermin bestimmt.

Der Unterschied zu einer streitigen Scheidung ist, dass vor Gericht nicht über den Unterhalt oder die Aufteilung des Vermögens gestritten wird. Dadurch ist das Scheidungsverfahren wesentlich kürzer und günstiger.

Hinweis – einvernehmliche Scheidung:

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Gefahr, dass der Ehegatte der nicht durch einen Anwalt vertreten ist, eigene Ansprüche nicht geltend macht, weil er seine Ansprüche nicht kennt.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine einvernehmliche Scheidung das Richtige für Sie ist, vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung in meiner Kanzlei in Leipzig.

3. Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Da Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt beauftragen, entstehen nur die Gerichtskosten und die Kosten für einen Anwalt. Da Kosten für den zweiten Anwalt nicht entstehen ist die einvernehmliche Scheidung die günstigste Möglichkeit sich scheiden zu lassen.

4. Wer bezahlt die Kosten der einvernehmlichen Scheidung?

Normalerweise trägt bei der Ehescheidung jeder Ehegatte die Kosten seines Anwalts selbst und die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Bei der einvernehmlichen Scheidung wird nur eine Partei durch einen Scheidungsanwalt vertreten, der den Scheidungsantrag vor Gericht einreicht.

Der Auftraggeber trägt somit die Rechnung für die anfallenden Anwaltskosten. Eine Kostenbeteiligung durch den anderen Ehegatten besteht also nicht automatisch.

Da bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten die Scheidung wollen aber nur ein Anwalt beauftragt werden muss, können sich die Ehegatten die Scheidungskosten hälftig teilen.

Mein Tipp als erfahrener Scheidungsanwalt: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie sich die anteilige Kostenübernahme durch ihren noch Ehegatten in einer Vereinbarung zusichern.

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5. Scheidung mit einem gemeinsamen Anwalt?

Wenn sich beide Ehegatten über das Scheitern ihrer Ehe einig sind und eine einvernehmliche Scheidung durchführen möchten, kann kein gemeinsamer Scheidungsanwalt beauftragt werden. Der Anwalt vertritt immer nur einen Ehegatten.

Es ist auch möglich, dass Sie sich gemeinsam auf einen Anwalt einigen. Der Scheidungsantrag wird dann mithilfe des Scheidungsanwaltes durch einen Ehegatten gestellt und der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte stimmt diesem Antrag zu.

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