Ablauf einer Scheidung

Meine persönliche Empfehlung für den Ablauf einer Scheidung:
Lassen Sie sich rechtzeitig zum Thema Scheidung beraten

Ist eine Ehe gescheitert, sollte eine Scheidung nicht lange aufgeschoben werden, denn sie ist ein wichtiger Schritt um mit dem Geschehenen abzuschließen und nach vorne zu blicken.

Mit einer rechtzeitigen Beratung können Sie bei der Ehescheidung Kosten umgehen. Bei langem Warten kann es zu hohen Ausgleichsansprüche im Hinblick auf den Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften) und auf den Zugewinnausgleich (Vermögensausgleich) kommen.

Gerne stehe ich Ihnen, als Scheidungsanwalt in Leipzig, beim Thema Scheidung mit Rat und Tat beratend zur Seite und begleite Sie auf jedem Schritt Ihres Scheidungsverfahrens bis hin zur Durchführung vor dem Familiengericht.

Kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich und vereinbaren Sie einen Termin zur kostenfreien Erstberatung

1. Voraussetzung für eine Scheidung

Voraussetzung für die Scheidung ist, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt des Scheidungstermins abgelaufen ist. Das heißt, dass Sie mindestens 365 Tage getrennt von „Tisch und Bett“ gelebt haben müssen.

Da das Scheidungsverfahren in der Regel ca. 4 Monate dauert, kann der Scheidungsantrag auch bereits einige Zeit vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Dies hat für denjenigen der Trennungsunterhalt zahlt den Vorteil, dass die Zeit für die Unterhalt gezahlt werden muss, kürzer ist.

Vereinbaren Sie einen Termin und wir sprechen gemeinsam über die richtige Taktik.

Hinweis – Vorraussetzungen einer Scheidung:

Reichen Sie den Scheidungsantrag zum richtigen Zeitpunkt ein. Sollten Sie diesen zu früh einreichen, laufen Sie Gefahr, dass ihr Antrag als unbegründet abgewiesen wird. Dann müsste der Antrag neu eingereicht werden und die Kosten für das Scheidungsverfahren entstehen doppelt.

2. Einreichen des Scheidungsantrags

Mit der Einreichung des Scheidungsantrages beginnt das Scheidungsverfahren. Beachten Sie hierbei, dass für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang besteht. Das heißt, dass der Ehegatte der den Antrag einreicht, von einem Anwalt vertreten sein muss. Eine Ehescheidung ohne Anwalt kann man in Deutschland somit nicht durchführen.

Wollen beide Ehegatten die Scheidung und sind alle Folgesachen wie Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung geklärt, muss der andere Ehegatten dem Scheidungsantrag nur noch zustimmen. Es handelt sich dann um eine einvernehmliche Scheidung, für die nur ein Anwalt notwendig ist. Der Ehegatte, der nur zustimmt muss nicht von einem Anwalt vertreten sein.

Hinweis – Scheidungsantrag einreichen:

Der Ehegatte der nicht von einem Rechtsanwalt vertreten wird, kann keine eigenen Anträge stellen.

3. Dauer des Scheidungsverfahrens

Die Dauer des Gerichtsverfahren kann je nach Fall stark variieren und zwischen einigen Wochen oder Monaten dauern. Sind sämtliche Scheidungsfolgesachen geklärt und der Versorgungsausgleich ist z.B. wegen kurzer Ehedauer von unter 3 Jahren nicht durchzuführen, bestimmt das Familiengericht zügig einen Scheidungstermin.

Ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, ist die Dauer des Scheidungsverfahren abhängig davon, wie schnell die jeweiligen Versorgungsträger die Auskünfte für den Versorgungsausgleich erteilen. Streiten die Ehegatten auch über Folgesachen wie Zugewinnausgleich und Unterhalt, zieht sich das Gerichtsverfahren über viele Monate bis sämtliche Argumente ausgetauscht sind.

4. Rechtskräftige Scheidung

Beim Scheidungstermin wird die Scheidung ausgesprochen und damit die Ehe geschieden. Legt keiner der Ehegatten gegen den Scheidungsbeschluss Beschwerde ein, wird die Ehescheidung nach Ablauf eines Monats rechtskräftig. In Folge einer rechtskräftiger Scheidung besteht die Möglichkeit, den Ehenamen abzulegen und den vorehelichen Namen wieder zu führen.

Sie wollen mehr zu einvernehmlichen Scheidung erfahren? Dann klicken Sie den folgenden Link.

Stellen Sie Fragen zum Ablauf einer Scheidung: