Ihre Erstberatung in Leipzig
Ich stehe Ihnen von der Trennung bis zur Scheidung mit Rat und Tat zur Seite und begleite Sie auf jedem Schritt Ihres Scheidungsverfahrens bis hin zur Durchführung vor dem Familiengericht.
Verwenden Sie das folgende Formular und vereinbaren Sie einen Termin zur kostenfreien Erstberatung. Ich werde mich sobald wie möglich um Ihr Anliegen kümmern.
Schwerpunkte Scheidungsanwalt Leipzig
Einleitung und Durchführung von Scheidungsverfahren
Einvernehmliche Scheidung
Beratungen und Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich
Berechnung Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
Rückabwicklung von ehebedingten Zuwendungen
Was kostet eine Scheidung?
Die Gerichts- und Anwaltkosten im Fall einer Scheidung hängen vom sogenannten Streitwert ab. Entscheidend ist, ob neben der Scheidung auch weitere Folgesachen geregelt werden müssen.
Verwenden Sie den Scheidungskostenrechner auf der rechten Seite um die Kosten Ihrer Scheidung zu berechnen.
Tragen Sie die Informationen zu Ihrem Einkommen, sowie dem Einkommen Ihres Ehepartners ein und geben Sie die Anzahl Ihrer Kinder an. Auch das vorhandene Vermögen ist entscheidend, soweit im Streitfall darüber entschieden werden muss.
Bitte beachten Sie, dass der Scheidungskostenrechner lediglich Ihrer Information dient und sich die Kosten im Einzelfall anders darstellen können. Über die entstehenden Kosten informiere ich Sie selbstverständlich vorab, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Für mehr Details zu allen Kosten die während einer Scheidung auf Sie zukommen können, verwenden Sie bitte folgenden Link oder kontaktieren Sie mich.
Kostenloser Rückrufservice
Ist eine Ehe gescheitert, sollte eine Scheidung nicht lange aufgeschoben werden. Die Scheidung ist ein wichtiger Schritt um abschließen und nach vorn blicken zu können.
Mit einer frühzeitigen Beratung beim Scheidungsanwalt können Sie Nerven und Geld sparen. Bei langem Warten kann es zu hohen Ausgleichsansprüchen im Hinblick auf den Versorgungsausgleich (Teilung der Rentenanwartschaften) und auf den Zugewinnausgleich (Vermögensausgleich) kommen und Trennungsunterhalt muss länger gezahlt werden.
Verwenden Sie das Formular links für den kostenlosen Rückrufservice und ich werde Sie schnellstmöglich kontaktieren.
Voraussetzungen für eine Scheidung
Die Grundvoraussetzung für die Scheidung ist, dass die Ehegatten mindestens seit einem Jahr getrennt leben. Hierbei reicht eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des Hauses.
Dieses Trennungsjahr schützt Sie vor überstürzten Entscheidungen und bietet Zeit zum ernsthaften Reflektieren der Ehe.
Haben Sie diesen Schritt bereits hinter sich und möchten weiterhin eine Ehescheidung, reiche ich für Sie gern den Scheidungsantrag ein.
In Härtefällen gibt es die Möglichkeit, die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres herbeizuführen.
Dazu muss es für einen der Ehegatten unzumutbar sein, das Trennungsjahr abzuwarten und solange verheiratet zu bleiben.
Ein Grund für eine Härtefallscheidung wäre zum Beispiel eine ständige Misshandlung eines Ehepartners durch den anderen.