Persönliche Beratung
Wenn Sie in Leipzig oder Umgebung wohnen, kann ein persönliches Gespräch in der Kanzlei sinnvoll sein. Gerade komplexe Themen lassen sich direkt oft besser sortieren.
Sie möchten wissen, welche Schritte bei Trennung oder Scheidung jetzt sinnvoll sind? In der kostenfreien Erstberatung erhalten Sie eine klare erste Einschätzung zu Trennungsjahr, Scheidungskosten, Unterhalt, Kindern, Vermögen und dem weiteren Ablauf.
Der Einstieg soll einfach sein. Sie fragen an, wir prüfen den passenden Weg und Sie erhalten eine erste rechtliche Orientierung.
Sie senden Ihre Anfrage über das Formular „Erstberatung“ und nennen kurz Ihr Anliegen.
Die Kanzlei nimmt Ihre Anfrage auf und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Sie schildern Ihre Situation und erhalten eine erste Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten.
Danach wissen Sie, ob ein Scheidungsantrag, eine Einigung oder weitere Prüfung sinnvoll ist.
Die Erstberatung soll zu Ihrer Situation passen. Besonders bei Trennung und Scheidung ist eine klare, direkte Besprechung meist hilfreicher als langer Schriftverkehr.
Wenn Sie in Leipzig oder Umgebung wohnen, kann ein persönliches Gespräch in der Kanzlei sinnvoll sein. Gerade komplexe Themen lassen sich direkt oft besser sortieren.
Wenn ein Kanzleitermin beruflich, zeitlich oder gesundheitlich schwierig ist, kann die Erstberatung auch telefonisch erfolgen.
Über das Formular können Sie vorab mitteilen, worum es geht. Dadurch kann Ihre Anfrage schneller eingeordnet werden.
Die Kanzlei Alznauer berät Mandantinnen und Mandanten in Leipzig zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorge, Umgang und Vermögensfragen.



Nutzen Sie das Formular „Erstberatung“. Ihre Anfrage landet direkt bei der Kanzlei und kann schnell zugeordnet werden.
Beschreiben Sie kurz, ob es um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Vermögen oder Verfahrenskostenhilfe geht. Mehr Details können im Gespräch geklärt werden.
Das eingebundene Formular bleibt das bestehende Kontaktformular „Erstberatung“.
Wer zu lange wartet, riskiert unnötige Streitpunkte, Fristprobleme oder falsche Erwartungen zu Unterhalt, Kosten und Vermögensfragen.
In der Erstberatung erhalten Sie eine realistische Einschätzung, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und ob Verfahrenskostenhilfe oder Ratenzahlung eine Rolle spielen kann.
Je besser die wichtigsten Informationen vorbereitet sind, desto konkreter kann die erste Einschätzung ausfallen.
Schreiben Sie vorab auf, welche Fragen Ihnen wichtig sind. So geht im Gespräch nichts Wesentliches verloren.
Hilfreich sind vorhandene Schreiben vom Gericht, von der Gegenseite, Einkommensunterlagen, Heiratsurkunde und relevante Nachweise.
Notieren Sie wichtige Daten wie Trennung, Auszug, bisherige Absprachen, Fristen und bisherige Schreiben.
Bei gemeinsamen Kindern sind Namen, Geburtsdaten, Betreuungsmodell und aktuelle Umgangsregelungen wichtig.
Wenn Gerichtspost, Fristen oder Eilthemen bestehen, sollte dies direkt bei der Anfrage erwähnt werden.
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, bringen Sie die Versicherungsdaten zur Prüfung mit.
Wenn Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht selbst tragen können, kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Das Gericht prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erfolgsaussichten des Verfahrens.
Je nach Situation kann Verfahrenskostenhilfe ohne Rückzahlung oder mit Ratenzahlung bewilligt werden. Die Einzelheiten sollten frühzeitig geprüft werden.
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4,8 von 5
Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Punkte einig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung Zeit, Kosten und Nerven sparen.
Eine erste Orientierung zu den möglichen Gerichtskosten und Anwaltskosten erhalten Sie über den bestehenden Scheidungskostenrechner.
Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen und vermeiden Sie unnötige Fehler bei Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kosten.