Online Scheidung

Die unkomplizierte und günstige Art der Scheidung

Der Ablauf im Überblick

1.

Formular ausfüllen

2.

Unterlagen übersenden

3.

Gericht bestimmt Scheidungstermin

4.

Sie sind geschieden

1. Was ist eine Online-Scheidung?

Bei der Online-Scheidung können Sie die notwendigen Angaben für den Scheidungsantrag über das Formular am Ende der Seite bequem von zu Hause übermitteln. Ein zeitraubender Termin beim Scheidungsanwalt ist am Anfang nicht notwendig.

Nach der erfolgreichen Übermittlung des Formulars wird Ihr individueller Scheidungsantrag erstellt und vorab per E-Mail an Sie zur Prüfung übermittelt. Sobald Sie die Freigabe erteilen und damit die Richtigkeit der Daten bestätigen, wird Ihr Scheidungsantrag an das zuständige Familiengericht übersandt.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

2. Ist eine Online-Scheidung das richtige für mich?

Dieser Weg könnte für Sie geeignet sein, wenn Sie sich mit ihrem Ehepartner einvernehmlich Scheiden lassen möchten. Wenn Sie also keine ausführliche Beratung bei einem Scheidungsanwalt benötigen und sich über die Folgen ihrer Ehescheidung im Klaren sind, könnten Sie diesen Weg gehen. Durch die schnelle Übermittlung der notwendigen Angaben und Unterlagen per E-Mail, sparen Sie Zeit und können alles unkompliziert von zu Hause aus erledigen.

Als erfahrender Scheidungsanwalt reiche ich für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.

Aber auch wenn Sie Beratungsbedarf haben und aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen keinen persönlichen Termin beim Scheidungsanwalt wahrnehmen können, bietet sich die Scheidung Online an. Die Beratung erfolgt dann entweder telefonisch oder per E-Mail.

3. Brauche ich für eine Online-Scheidung einen Anwalt?

Ja, denn eine Scheidung in Deutschland ist ohne einen Anwalt nicht möglich. Der Scheidungsantrag muss zwingend durch einen Scheidungsanwalt gestellt werden. Für die Erstellung des Scheidungsantrages füllen Sie das Formular aus und übermitteln mir dieses. Diesen Entwurf bekommen Sie per E-Mail.

Wenn Sie Ihre persönlichen Daten im Entwurf geprüft und die Freigabe zur Versendung erteilt haben, werde ich für Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.

4. Welche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?

Für den Scheidungsantrag benötige Sie folgende Unterlagen:

  1. Heiratsurkunde in Kopie
  2. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder in Kopie
  3. wenn vorhanden Kopie des Ehevertrages bzw. der Scheidungsfolgenvereinbarung
Hinweis – Unterlagen Scheidungsantrag:

Die notwendigen Dokumente und Unterlagen für Ihren Scheidungsantrag können Sie ganz bequem im Formular zur Onlinescheidung hochladen. Und nach dem Absenden des Onlinescheidungsformular werden diese Dokumente direkt an mich übermittelt. Oder aber Sie übermitteln mir die notwendigen Unterlagen separat per E-Mail, Fax oder Post.

5. Wie ist der Ablauf des Scheidungsverfahrens?

Das Scheidungsverfahren wird durch das Einreichen eines Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht eingeleitet. Der Antrag wird anschließend dem anderen Ehegatten vom Gericht zugestellt. Wenn der Versorgungsausgleich nicht wirksam ausgeschlossen wurde, wird dieser nun durchgeführt.

Das Gericht wird anschließend einen Scheidungstermin für Sie bestimmen. Dieser Termin dauert in der Regel 10 bis 15 Minuten und ist nicht öffentlich. Bei Ihrem Scheidungstermin wird die Scheidung der Ehe ausgesprochen. Mit Ablauf der Beschwerdefrist von 4 Wochen ist die Scheidung rechtskräftig.

Hinweis – Scheidungstermin:

Auch bei einer Online-Scheidung müssen beide Ehegatten zum Scheidungstermin persönlich erscheinen.

6. Was kostet eine Scheidung Online?

Auch die Kosten bei der Onlinescheidung setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. In der Regel werden Onlinescheidungen ohne Streit, also als einvernehmliche Scheidung durchgeführt. In diesem Fall kann das Scheidungsverfahren mit nur einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Somit sparen Sie die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt.

Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Kosten mit dem Scheidungskostenrechner!

7. Kann ich für die Scheidung Online Verfahrenskostenhilfe beantragen?

Ja, auch für eine Online-Scheidung können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird  Verfahrenskostenhilfe bewilligt, deckt diese die eigenen Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten für die Scheidung.

Wenn Sie für Ihre Ehescheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, setzen Sie im entsprechenden Formular bei „Verfahrenskostenhilfe“ ein Häkchen. Die Unterlagen zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe können Sie hier ausdrucken, ausfüllen und unterzeichnet per Post an mich übermitteln.

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Formular zur Online Scheidung

Bitte füllen Sie nachstehendes Scheidungsformular möglichst vollständig aus. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Mit dem Ausfüllen des Formulars entstehen für Sie noch keine Kosten. Ein Beauftragung kommt erst zu Stande wenn sie mir die Vollmacht unterschrieben zugesandt haben.

Wer ist Antragsteller?
Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?

Antragsteller

Antragsgegner

Letzter gemeinsamer Wohnort

Heirat

Trennung

Sonstiges

Gibt es gemeinsame Kinder?
Gibt es einen Ehevertrag?

Wie können wir Sie erreichen?

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