Beiträge von Katrin Alznauer
Beiträge von Katrin Alznauer

Katrin Alznauer
Rechtsanwältin
Spezialistin für Familienrecht & Scheidungen
Fichtestraße 7
04275 Leipzig
Digitaler Informationsassistent
Hallo, ich bin ALIA. Ich helfe Ihnen bei der ersten Orientierung rund um Trennung und Scheidung.
Wählen Sie ein vorbereitetes Thema. Bitte geben Sie hier keine persönlichen Daten ein.
Kostenhinweis: Kostenfrei ist ausschließlich die Erstberatung zur Scheidung. Sobald eine rechtliche Bewertung oder vertiefte Beratung zur Trennung oder zu anderen familienrechtlichen Themen erfolgt, berechnet die Kanzlei 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei anschließender Mandatierung können diese Kosten angerechnet werden.
Die Trennungszeit und die Lebenssituation beider Ehegatten sind für die erste Einschätzung entscheidend.
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach einem Jahr Trennung wird das Scheitern vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte zustimmt.
Ja. Getrenntleben ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will.
Nur ausnahmsweise. Vor Ablauf eines Trennungsjahres muss die Fortsetzung der Ehe für die antragstellende Person aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen. Das sollte immer individuell geprüft werden.
Sind die wesentlichen Folgen geklärt, kann das Verfahren meist übersichtlicher vorbereitet werden.
Beide Ehegatten wollen die Scheidung und haben die wichtigen Scheidungsfolgen möglichst geklärt. Dazu können beispielsweise Unterhalt, Vermögen, Wohnung sowie Sorge und Umgang gehören.
Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Der andere Ehegatte kann einer Scheidung grundsätzlich ohne eigenen Anwalt zustimmen. Sobald widerstreitende Interessen bestehen oder eigene Anträge gestellt werden sollen, ist eine unabhängige Beratung sinnvoll.
Ein gut vorbereiteter und konfliktarmer Ablauf kann Rückfragen vermeiden. Die tatsächliche Dauer hängt unter anderem vom Versorgungsausgleich, den Unterlagen und der Auslastung des zuständigen Gerichts ab.
Das Online Verfahren vereinfacht die Vorbereitung und Kommunikation. Das gerichtliche Scheidungsverfahren selbst folgt weiterhin den gesetzlichen Regeln.
Sie können die erforderlichen Angaben und Unterlagen digital an die Kanzlei übermitteln. Nach anwaltlicher Prüfung wird das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.
Die digitale Vorbereitung ersetzt nicht automatisch den gerichtlichen Termin. Ob und wie eine persönliche Anhörung stattfindet, richtet sich nach dem Verfahren und der Entscheidung des Gerichts.
Öffnen Sie das Scheidungsformular und beantworten Sie die Fragen Schritt für Schritt. ALIA selbst nimmt keine persönlichen Angaben entgegen.
Vollständige Angaben helfen dabei, Rückfragen zu reduzieren. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Typischerweise werden die Heiratsurkunde oder ein beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch benötigt. Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern können auch Geburtsurkunden relevant sein. Weitere Unterlagen werden nach Prüfung angefordert.
Ja. Im Scheidungsformular können Sie PDF, JPG und PNG Dateien geschützt an die Kanzlei senden. Nutzen Sie dafür ausschließlich den vorgesehenen Datei Upload.
Nein. Sie können die Anfrage mit den vorhandenen Informationen beginnen. Die Kanzlei teilt Ihnen nach der ersten Prüfung mit, was noch benötigt wird.
Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Eine seriöse Einschätzung berücksichtigt die konkrete Situation.
Maßgeblich ist vor allem der vom Gericht festgesetzte Verfahrenswert. Dabei spielen regelmäßig die Einkommensverhältnisse, der Versorgungsausgleich und mögliche Folgesachen eine Rolle.
Wenn nur ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und der andere lediglich zustimmt, kann ein zweiter Anwalt entbehrlich sein. Ein Anwalt vertritt jedoch immer nur die Interessen seines eigenen Mandanten.
Bei geringen finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft.
Die Erstberatung ausschließlich zur Scheidung ist kostenfrei. Beratung zur Trennung und zu anderen familienrechtlichen Themen kostet 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Eine Erstberatung ist besonders sinnvoll, wenn Unterhalt, Vermögen, Immobilien, Kinder, internationale Bezüge oder Konflikte eine Rolle spielen oder Sie Ihre Handlungsoptionen einordnen möchten.
Kostenfrei ist ausschließlich die Erstberatung zur Scheidung. Sobald eine rechtliche Bewertung oder vertiefte Beratung zur Trennung oder zu anderen familienrechtlichen Themen erfolgt, berechnet die Kanzlei 100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei anschließender Mandatierung können diese Kosten angerechnet werden.
Nein. ALIA gibt nur allgemeine Orientierung anhand vorbereiteter Inhalte. Eine rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls erfolgt ausschließlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Sie können eine Erstberatung über das Formular anfragen oder die Kanzlei direkt anrufen.