Scheidungsfolgenvereinbarung

1. Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Das Ende einer Ehe ist nicht nur eine emotionale, sondern oft auch eine finanzielle Belastung für beide Ehegatten. Um die Belastungen zu minimieren und zügig Klarheit über die finanziellen Belange zu bekommen, empfiehlt sich der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung vor dem eigentlichen Scheidungstermin.

2. Was kann geregelt werden?

Wie der Name schon sagt können in einer Scheidungsfolgenvereinbarung sämtliche Scheidungsfolgen wie

1. Trennungsunterhalt
2. Nachehelicher Unterhalt
3. Kindesunterhalt
4. Sorgerecht und Umgangsrecht
5. Zugewinnausgleich (Vermögensauseinandersetzung)
6. Aufteilung des Hausrats und Fragen der ehelichen Wohnung
7. Versorgungsausgleich

geregelt werden.

Eine einvernehmliche Regelung hat den Vorteil, dass nicht der Richter im Scheidungsverfahren über diese Ansprüche entscheidet und damit das Scheidungsverfahren vereinfacht sowie Scheidungskosten gespart werden.

3. Wann kann eine Vereinbarung abgeschlossen werden?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie schon abschließen, wenn eine Scheidung bevorsteht. Dazu müssen Sie sich mit Ihrem Ehegatten außergerichtlich und gütlich über die jeweiligen zu regelnden Themen einigen. Die Verhandlungen mit Ihrem Ehegatten können Sie sowohl mit als auch ohne einen Anwalt führen.

Da Sie ohne die Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht Ihre Ansprüche nicht ohne weiteres überblicken können, empfehle ich Ihnen die Beratung durch einen Anwalt, um nicht benachteiligt zu werden.

4. Muss eine besondere Form eingehalten werden?

Ist eine sinnvolle Einigung gefunden, muss diese entweder im Scheidungstermin vom Gericht protokolliert oder durch einen Notar beurkundet werden. Eine lediglich schriftlich niedergelegte Scheidungsfolgenvereinbarung ist unwirksam.

5. Unterschiede zum Ehevertrag?

Inhaltlich können Sie durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung das Gleiche regeln, wie in einem Ehevertrag. Der Unterscheid besteht lediglich im Zeitpunkt des Abschlusses. Während der Ehevertrag vor der Eheschließung oder während einer funktionierenden Ehe geschlossen wird und eine reine Vorsichtsmaßnahme darstellt, wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, wenn eine Scheidung absehbar ist.

6. Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der zu regelnden Themen und dem Vermögen der Ehegatten. Gern unterbreite ich Ihnen nach einem unverbindlichen Erstgespräch einen Honorarvorschlag.

Vereinbaren Sie einen Termin damit wir Ihre individuellen Fragen besprechen können.

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