Ich hatte heute eine Beratung bei Frau Alznauer. Ich habe mich bei ihr sehr gut aufgehoben gefühlt. Sie ist sehr kompetent, sehr nett und einfühlsam. Alle meine Fragen wurden fachgerecht beantwortet.[…]
Kostenfrei für Trennung und Scheidung!
Bei der kostenfreien Erstberatung haben Sie die Chance uns persönlich kennenzulernen und ein Gefühl für unsere Arbeitsweise zu bekommen. Als erfahrene Scheidungsanwälte kennen wir die Rechtsgrundlagen und können Ihnen Auskünfte zu Ihren Fragen und Hinweise zum weiteren Vorgehen geben.
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Ich hatte heute eine Beratung bei Frau Alznauer. Ich habe mich bei ihr sehr gut aufgehoben gefühlt. Sie ist sehr kompetent, sehr nett und einfühlsam. Alle meine Fragen wurden fachgerecht beantwortet.[…]
[…]Frau Alznauer nahm sich sehr viel Zeit für mich und meine Fragen. Ihre Beratung war sehr kompetent und fachkundig. Um es ganz einfach zu sagen: Ich fühle mich bei ihr sehr gut aufgehoben[…].
Wenn Sie noch mehr Google Rezensionen zu unserer Kanzlei lesen oder eine Rezension schreiben wollen, dann klicke Sie auf den folgenden Link:
Bei einer Ehescheidung geht es um höchst persönliche Angelegenheit, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant bedürfen.
Wenn Sie beabsichtigen sich scheiden zu lassen, dann ist eine gute Beratung wichtig, um die Weichen für die Zukunft zu stellen.
Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung durchgeführt werden kann und geben Ihnen eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise.
Auch über die zu erwartenden Kosten klären wir Sie auf, denn Transparenz ist uns wichtig.
Wie auch bei einem anderem familienrechtlichen Rechtsstreit können auch bei Ehescheidungen Anträge auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Sollten Sie finanzielle Engpässe haben, lohnt es sich auch bei einer Scheidung, die Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Bei der Verfahrenskostenhilfe handelt es sich um eine staatliche, finanzielle Unterstützung. Mit dieser sozialstaatlichen Unterstützung wird gewährleistet, dass jeder deutsche Bürger, ungeachtet seiner finanziellen Mittel, ein Verfahren vor Gericht anstreben kann.
Wenn Sie also als Partei in einem Scheidungsverfahren nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die Prozesskosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht einen Antrag zu stellen.
Die Verfahrenskostenhilfe kann nur gegeben und gewährt werden, wenn die finanzielle Situation des Antragsstellers so eng bemessen ist, dass er nicht in der Lage dazu ist die Anwaltskosten zu bestreiten (bei mir werden Kosten auf der Grundlage des deutschen Mindestsatzes berechnet).
Zusätzlich setzt das Gericht für eine Bewilligung voraus, dass der angestrebte Rechtsstreit ausreichende Erfolgsaussichten hat. Wenn ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe erfolgreich gestellt werden soll, dann sollte ein Entwurf der beabsichtigten Klage mit eingereicht werden sollte.
Wurde der Antrag formgerecht gestellt und liegen alle Voraussetzungen für die Verfahrenskostenhilfe dem Gericht vor, dann entscheidet das Gericht in welcher Form sie die Verfahrenskostenhilfe zugesprochen bekommen.
Es gibt 3 Varianten der Verfahrenskostenhilfe, die von der individuellen, finanziellen Situation des Antragstellers abhängig sind:
Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe werden allein die Kosten Ihres Anwalts übernommen. Sie sollten sich also bewusst sein, dass weitere Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie den Prozess verlieren. In solch einem Fall, müssten Sie die gesamten Prozesskosten und auch die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen. Diese Kosten werden von der Verfahrenskostenhilfe nicht gedeckt.
Sollten Sie sich über die Modalitäten mit Ihrem Ehepartner einig sein und die Scheidung soll friedlich und unkompliziert ablaufen, dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich einvernehmlich scheiden zu lassen.
Klicken Sie den unten stehenden Link an und informieren Sie sich über den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung.
Berechnen Sie jetzt die voraussichtlich anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.