Ablauf einer Scheidung

Meine persönliche Empfehlung für den Ablauf einer Scheidung

Lassen Sie sich rechtzeitig zum Thema Scheidung beraten.

Ist eine Ehe gescheitert, sollte eine Scheidung nicht unnötig lange aufgeschoben werden. Sie ist ein wichtiger Schritt, um mit dem Geschehenen abzuschließen und nach vorne zu blicken.

Mit einer rechtzeitigen Beratung können Sie bei der Ehescheidung Kosten vermeiden. Bei langem Warten kann es zu höheren Ausgleichsansprüchen kommen, insbesondere beim Versorgungsausgleich, also der Teilung der Rentenanwartschaften, und beim Zugewinnausgleich, also dem Vermögensausgleich.

Als Scheidungsanwalt in Leipzig begleite ich Sie beim Thema Scheidung beratend und praktisch durch jeden Schritt des Scheidungsverfahrens bis zur Durchführung vor dem Familiengericht.

Jetzt rechtzeitig beraten lassen

Klären Sie frühzeitig, wann der Scheidungsantrag sinnvoll ist und welche Schritte für Ihre Situation wichtig sind.

01 Voraussetzung

Das Trennungsjahr vor der Scheidung

Voraussetzung für die Scheidung ist, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt des Scheidungstermins abgelaufen ist.

Das bedeutet, dass Sie mindestens 365 Tage getrennt von Tisch und Bett gelebt haben müssen. Eine räumliche Trennung ist nicht immer zwingend erforderlich, entscheidend ist aber die tatsächliche Trennung der ehelichen Lebensgemeinschaft.

Da das Scheidungsverfahren in der Regel einige Monate dauert, kann der Scheidungsantrag häufig bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

Das kann besonders für den Ehegatten wichtig sein, der Trennungsunterhalt zahlt, weil sich die Dauer der Unterhaltszahlung dadurch verkürzen kann.

02 Antrag

Einreichen des Scheidungsantrags

Mit der Einreichung des Scheidungsantrags beginnt das gerichtliche Scheidungsverfahren.

Für das Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Ehegatte, der den Antrag einreicht, anwaltlich vertreten sein muss. Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland daher nicht möglich.

Wollen beide Ehegatten die Scheidung und sind alle Scheidungsfolgen wie Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung geklärt, muss der andere Ehegatte dem Antrag nur zustimmen.

In diesem Fall handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Dafür ist regelmäßig nur ein Anwalt notwendig. Der Ehegatte, der lediglich zustimmt, muss nicht anwaltlich vertreten sein.

03 Dauer

Dauer des Scheidungsverfahrens

Die Dauer des Scheidungsverfahrens kann je nach Fall stark variieren. Sie hängt davon ab, ob alle Scheidungsfolgen geklärt sind und ob der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss.

1

Schneller Ablauf bei geklärten Scheidungsfolgen

Sind alle Scheidungsfolgen geklärt und muss kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, kann das Familiengericht zügig einen Scheidungstermin bestimmen.

2

Versorgungsausgleich kann Zeit kosten

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, hängt die Dauer des Verfahrens auch davon ab, wie schnell die Versorgungsträger die erforderlichen Auskünfte erteilen.

3

Streitige Folgesachen verlängern das Verfahren

Streiten die Ehegatten zusätzlich über Zugewinnausgleich, Unterhalt oder andere Folgesachen, kann sich das Verfahren über viele Monate hinziehen.

Je besser die Vorbereitung, desto klarer der Ablauf.

Eine rechtzeitige Beratung hilft dabei, unnötige Verzögerungen und vermeidbare Kosten zu reduzieren.

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04 Abschluss

Rechtskräftige Scheidung

Beim Scheidungstermin wird die Scheidung ausgesprochen. Damit ist die Ehe geschieden.

Legt keiner der Ehegatten gegen den Scheidungsbeschluss Beschwerde ein, wird die Scheidung nach Ablauf eines Monats rechtskräftig.

Nach der rechtskräftigen Scheidung besteht die Möglichkeit, den Ehenamen abzulegen und den vorehelichen Namen wieder zu führen.

Sie haben Fragen zum Ablauf Ihrer Scheidung?

Lassen Sie rechtzeitig prüfen, wann der richtige Zeitpunkt für den Scheidungsantrag ist und welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.

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