Persönliche Beratung
Wenn Sie in Leipzig oder Umgebung wohnen, kann ein persönliches Gespräch in der Kanzlei sinnvoll sein. Gerade komplexe Themen lassen sich direkt oft besser sortieren.
Sie möchten wissen, welche Schritte bei Trennung oder Scheidung jetzt sinnvoll sind? In der kostenfreien Erstberatung erhalten Sie eine klare erste Einschätzung zu Trennungsjahr, Scheidungskosten, Unterhalt, Kindern, Vermögen und dem weiteren Ablauf.
Der Einstieg soll einfach sein. Sie fragen an, wir prüfen den passenden Weg und Sie erhalten eine erste rechtliche Orientierung.
Sie senden Ihre Anfrage über das Formular „Erstberatung“ und nennen kurz Ihr Anliegen.
Die Kanzlei nimmt Ihre Anfrage auf und stimmt das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Sie schildern Ihre Situation und erhalten eine erste Einschätzung zu Chancen, Risiken und Kosten.
Danach wissen Sie, ob ein Scheidungsantrag, eine Einigung oder weitere Prüfung sinnvoll ist.
Die Erstberatung soll zu Ihrer Situation passen. Besonders bei Trennung und Scheidung ist eine klare, direkte Besprechung meist hilfreicher als langer Schriftverkehr.
Wenn Sie in Leipzig oder Umgebung wohnen, kann ein persönliches Gespräch in der Kanzlei sinnvoll sein. Gerade komplexe Themen lassen sich direkt oft besser sortieren.
Wenn ein Kanzleitermin beruflich, zeitlich oder gesundheitlich schwierig ist, kann die Erstberatung auch telefonisch erfolgen.
Über das Formular können Sie vorab mitteilen, worum es geht. Dadurch kann Ihre Anfrage schneller eingeordnet werden.
Die Kanzlei Alznauer berät Mandantinnen und Mandanten in Leipzig zu Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorge, Umgang und Vermögensfragen.



Nutzen Sie das Formular „Erstberatung“. Ihre Anfrage landet direkt bei der Kanzlei und kann schnell zugeordnet werden.
Beschreiben Sie kurz, ob es um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Vermögen oder Verfahrenskostenhilfe geht. Mehr Details können im Gespräch geklärt werden.
Das eingebundene Formular bleibt das bestehende Kontaktformular „Erstberatung“.
Wer zu lange wartet, riskiert unnötige Streitpunkte, Fristprobleme oder falsche Erwartungen zu Unterhalt, Kosten und Vermögensfragen.
In der Erstberatung erhalten Sie eine realistische Einschätzung, ob eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und ob Verfahrenskostenhilfe oder Ratenzahlung eine Rolle spielen kann.
Je besser die wichtigsten Informationen vorbereitet sind, desto konkreter kann die erste Einschätzung ausfallen.
Schreiben Sie vorab auf, welche Fragen Ihnen wichtig sind. So geht im Gespräch nichts Wesentliches verloren.
Hilfreich sind vorhandene Schreiben vom Gericht, von der Gegenseite, Einkommensunterlagen, Heiratsurkunde und relevante Nachweise.
Notieren Sie wichtige Daten wie Trennung, Auszug, bisherige Absprachen, Fristen und bisherige Schreiben.
Bei gemeinsamen Kindern sind Namen, Geburtsdaten, Betreuungsmodell und aktuelle Umgangsregelungen wichtig.
Wenn Gerichtspost, Fristen oder Eilthemen bestehen, sollte dies direkt bei der Anfrage erwähnt werden.
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, bringen Sie die Versicherungsdaten zur Prüfung mit.
Wenn Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht selbst tragen können, kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Das Gericht prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Erfolgsaussichten des Verfahrens.
Je nach Situation kann Verfahrenskostenhilfe ohne Rückzahlung oder mit Ratenzahlung bewilligt werden. Die Einzelheiten sollten frühzeitig geprüft werden.
Unsere Bewertung bei Google:
4,8 von 5
Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die wesentlichen Punkte einig sind, kann eine einvernehmliche Scheidung Zeit, Kosten und Nerven sparen.
Eine erste Orientierung zu den möglichen Gerichtskosten und Anwaltskosten erhalten Sie über den bestehenden Scheidungskostenrechner.
Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen und vermeiden Sie unnötige Fehler bei Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kosten.
Digitaler Informationsassistent
Hallo, ich bin ALIA. Ich helfe Ihnen bei der ersten Orientierung rund um Trennung und Scheidung.
Wählen Sie ein vorbereitetes Thema. Bitte geben Sie hier keine persönlichen Daten ein.
Die Trennungszeit und die Lebenssituation beider Ehegatten sind für die erste Einschätzung entscheidend.
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Nach einem Jahr Trennung wird das Scheitern vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte zustimmt.
Ja. Getrenntleben ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will.
Nur ausnahmsweise. Vor Ablauf eines Trennungsjahres muss die Fortsetzung der Ehe für die antragstellende Person aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen. Das sollte immer individuell geprüft werden.
Sind die wesentlichen Folgen geklärt, kann das Verfahren meist übersichtlicher vorbereitet werden.
Beide Ehegatten wollen die Scheidung und haben die wichtigen Scheidungsfolgen möglichst geklärt. Dazu können beispielsweise Unterhalt, Vermögen, Wohnung sowie Sorge und Umgang gehören.
Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Der andere Ehegatte kann einer Scheidung grundsätzlich ohne eigenen Anwalt zustimmen. Sobald widerstreitende Interessen bestehen oder eigene Anträge gestellt werden sollen, ist eine unabhängige Beratung sinnvoll.
Ein gut vorbereiteter und konfliktarmer Ablauf kann Rückfragen vermeiden. Die tatsächliche Dauer hängt unter anderem vom Versorgungsausgleich, den Unterlagen und der Auslastung des zuständigen Gerichts ab.
Das Online Verfahren vereinfacht die Vorbereitung und Kommunikation. Das gerichtliche Scheidungsverfahren selbst folgt weiterhin den gesetzlichen Regeln.
Sie können die erforderlichen Angaben und Unterlagen digital an die Kanzlei übermitteln. Nach anwaltlicher Prüfung wird das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.
Die digitale Vorbereitung ersetzt nicht automatisch den gerichtlichen Termin. Ob und wie eine persönliche Anhörung stattfindet, richtet sich nach dem Verfahren und der Entscheidung des Gerichts.
Öffnen Sie das Scheidungsformular und beantworten Sie die Fragen Schritt für Schritt. ALIA selbst nimmt keine persönlichen Angaben entgegen.
Vollständige Angaben helfen dabei, Rückfragen zu reduzieren. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Typischerweise werden die Heiratsurkunde oder ein beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch benötigt. Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern können auch Geburtsurkunden relevant sein. Weitere Unterlagen werden nach Prüfung angefordert.
Ja. Im Scheidungsformular können Sie PDF, JPG und PNG Dateien geschützt an die Kanzlei senden. Nutzen Sie dafür ausschließlich den vorgesehenen Datei Upload.
Nein. Sie können die Anfrage mit den vorhandenen Informationen beginnen. Die Kanzlei teilt Ihnen nach der ersten Prüfung mit, was noch benötigt wird.
Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Eine seriöse Einschätzung berücksichtigt die konkrete Situation.
Maßgeblich ist vor allem der vom Gericht festgesetzte Verfahrenswert. Dabei spielen regelmäßig die Einkommensverhältnisse, der Versorgungsausgleich und mögliche Folgesachen eine Rolle.
Wenn nur ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und der andere lediglich zustimmt, kann ein zweiter Anwalt entbehrlich sein. Ein Anwalt vertritt jedoch immer nur die Interessen seines eigenen Mandanten.
Bei geringen finanziellen Mitteln kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft.
Bei individuellen Fragen, Konflikten oder dringenden Anliegen ist ein persönliches Gespräch der richtige nächste Schritt.
Eine Erstberatung ist besonders sinnvoll, wenn Unterhalt, Vermögen, Immobilien, Kinder, internationale Bezüge oder Konflikte eine Rolle spielen oder Sie Ihre Handlungsoptionen einordnen möchten.
Nein. ALIA gibt nur allgemeine Orientierung anhand vorbereiteter Inhalte. Eine rechtliche Bewertung Ihres konkreten Falls erfolgt ausschließlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Sie können eine Erstberatung über das Formular anfragen oder die Kanzlei direkt anrufen.