Scheidungskosten
Transparente Kosten für Ihre Scheidung in Leipzig
Scheidungskosten sollten vor der Mandatserteilung klar, nachvollziehbar und realistisch eingeschätzt werden. Die Kanzlei Alznauer aus Leipzig erklärt, wie sich Gerichtskosten und Anwaltskosten im Scheidungsverfahren berechnen.
Klarheit vor der Mandatserteilung
Scheidungskosten sind für viele Mandanten ein entscheidender Punkt, bevor sie eine Scheidung einreichen. Wir legen großen Wert darauf, dass die Kosten für Sie transparent und jederzeit nachvollziehbar sind.
Deshalb gehört es zur anwaltlichen Beratung, Sie vor Erteilung eines Mandats über die voraussichtlich anfallenden Gebühren und deren Berechnung zu informieren. Gerade im Familienrecht ist eine realistische Kosteneinschätzung wichtig, damit Sie Ihre nächsten Schritte sicher planen können.
Kurz zusammengefasst
Die Kosten einer Scheidung richten sich nicht nach einer frei gewählten Pauschale. Maßgeblich ist in der Regel der gerichtliche Verfahrenswert. Daraus werden Gerichtskosten und Anwaltskosten berechnet.
Scheidungskosten in Leipzig einschätzen lassen
Eine persönliche Beratung hilft dabei, den Verfahrenswert, mögliche Abschläge und die Frage der Verfahrenskostenhilfe realistisch einzuordnen.
Was kostet eine Scheidung?
Wer sich scheiden lassen möchte, muss ein Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht durchführen. Dafür fallen Gerichtskosten an. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang, deshalb entstehen zusätzlich Anwaltskosten.
Die Berechnungsgrundlage für Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten ist der Verfahrenswert. Dieser wird auch Gegenstandswert oder Streitwert genannt. Bei einer Scheidung wird er regelmäßig aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten berechnet.
Verdienstbescheinigungen müssen dem Gericht in vielen Fällen nicht direkt vorgelegt werden. Entscheidend sind zunächst die glaubhaften Angaben im Scheidungsantrag. Das Gericht setzt den Verfahrenswert am Ende des Verfahrens verbindlich fest.
Verdient der Ehemann 1.500 Euro netto pro Monat und die Ehefrau 1.200 Euro netto pro Monat, beträgt der Ausgangswert für die Scheidung 8.100 Euro. Wenn zusätzlich über Unterhalt, Zugewinnausgleich oder andere Folgesachen gestritten wird, kann sich der Verfahrenswert erhöhen. Der Mindestverfahrenswert für die Scheidung beträgt 3.000 Euro.
Zum ScheidungskostenrechnerWas zählt zum Einkommen?
Einkommen und Sozialleistungen
Für die Berechnung der Scheidungskosten kommt es grundsätzlich auf die Einkommensverhältnisse der Ehegatten an. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbare existenzsichernde Leistungen bezieht, sollte dies im Beratungsgespräch offen ansprechen, weil dadurch eine andere Bewertung und Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen kann.
Kindergeld wird in der Praxis häufig nur dann berücksichtigt, wenn das Gericht danach fragt. Die konkrete Handhabung kann je nach Gericht abweichen.
Kinder und Versorgungsausgleich
Unterhaltsbedürftige Kinder können den Verfahrenswert mindern. Viele Gerichte berücksichtigen dafür einen pauschalen Abschlag vom Nettoeinkommen je Kind.
Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhöht sich der Verfahrenswert zusätzlich. Üblich ist ein Zuschlag von 10 Prozent je auszugleichendem Anrecht.
Wichtiger Hinweis
Der Verfahrenswert ist nur die Berechnungsgrundlage. Er ist nicht der Betrag, den Sie als Scheidungskosten zahlen müssen. Die tatsächlichen Gebühren werden anschließend nach den gesetzlichen Gebührentabellen berechnet.
Wie lassen sich Scheidungskosten reduzieren?
Mit einer einvernehmlichen Scheidung können Sie Zeit, Nerven und Geld sparen. Entscheidend ist, dass die Scheidungsfolgen vorab möglichst klar geregelt sind.
Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist, dass über Unterhalt, Hausrat, Vermögen und andere Folgesachen kein Streit vor Gericht entsteht. Eine Einigung kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten werden.
In vielen Fällen reicht es aus, wenn ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag zu. Dadurch fallen regelmäßig keine Kosten für einen zweiten Anwalt an.
Gibt es eine kostenfreie Scheidung?
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder erhebliche Belastungen tragen, kann Verfahrenskostenhilfe für Ihre Scheidung in Betracht kommen.
Wird Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt, müssen die eigenen Gerichts und Anwaltskosten zunächst nicht selbst gezahlt werden. Wird Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt, handelt es sich wirtschaftlich um eine Zahlungserleichterung über das Gericht.
Die Kanzlei Alznauer unterstützt Sie bei der Prüfung, ob ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe sinnvoll ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Einkommen prüfen
Es wird geprüft, ob Ihr Einkommen und Ihre Belastungen einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe rechtfertigen.
Unterlagen vorbereiten
Benötigt werden insbesondere Nachweise zu Einkommen, Ausgaben, Vermögen und bestehenden Zahlungsverpflichtungen.
Antrag stellen
Der Antrag wird zusammen mit dem Scheidungsantrag oder im laufenden Verfahren beim Familiengericht eingereicht.
Sie möchten Ihre Scheidungskosten einschätzen lassen?
Lassen Sie prüfen, welche Kosten in Ihrem Fall voraussichtlich entstehen und ob eine einvernehmliche Scheidung oder Verfahrenskostenhilfe möglich ist.
