Einvernehmliche Scheidung
Stressfrei und günstig scheiden lassen
Wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und die wichtigsten Scheidungsfolgen geklärt sind, kann das Verfahren meist deutlich ruhiger, schneller und kostengünstiger ablaufen.
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten bereits vor der Scheidung über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig.
Vor Gericht muss dann nicht über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögen oder andere Folgesachen gestritten werden. Dadurch verläuft die Ehescheidung meist friedlicher, schneller und günstiger als eine streitige Scheidung.
Auch bei einer einvernehmlichen Ehescheidung muss ein Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Für diesen Antrag ist ein Anwalt erforderlich.
Der andere Ehegatte muss dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen. Für diese Zustimmung ist in der Regel kein eigener Anwalt notwendig.
Diese Punkte sollten vorher geklärt sein
Die einvernehmliche Scheidung kann vorbereitet werden, ohne dass direkt ein streitiges Verfahren entstehen muss.
Zum Ablauf der OnlinescheidungAblauf einer einvernehmlichen Scheidung
Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung ähnelt dem Ablauf einer streitigen Scheidung. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass keine offenen Streitfragen vor Gericht ausgetragen werden.
Scheidungsantrag
Ein Ehegatte beauftragt einen Anwalt. Dieser reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Zustellung an den anderen Ehegatten
Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu. Dieser kann der Scheidung zustimmen.
Versorgungsausgleich
Wenn der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen wurde, führt das Gericht diesen durch.
Scheidungstermin
Anschließend bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. Da keine Folgesachen streitig sind, ist der Termin meist deutlich kürzer.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Gefahr, dass der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte eigene Ansprüche nicht geltend macht, weil er diese Ansprüche nicht kennt.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine einvernehmliche Scheidung für Ihre Situation geeignet ist, ist eine Erstberatung sinnvoll.
Erstberatung vereinbarenKosten der einvernehmlichen Scheidung
Warum ist die einvernehmliche Scheidung günstiger?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird in der Regel nur ein Anwalt beauftragt. Dadurch entstehen neben den Gerichtskosten nur die Kosten für diesen einen Anwalt.
Die Kosten für einen zweiten Anwalt fallen nicht an. Deshalb ist die einvernehmliche Scheidung häufig die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.
Wann können zusätzliche Kosten entstehen?
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn doch Streit über Unterhalt, Vermögen, Hausrat, Umgangsrecht oder andere Scheidungsfolgen entsteht.
Deshalb sollten die wichtigsten Punkte vorab sauber geklärt werden.
Wer bezahlt die Kosten der einvernehmlichen Scheidung?
Normalerweise trägt bei einer Ehescheidung jeder Ehegatte die Kosten seines eigenen Anwalts selbst. Die Gerichtskosten werden üblicherweise hälftig geteilt.
Bei der einvernehmlichen Scheidung wird jedoch meist nur eine Partei anwaltlich vertreten. Dieser Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
Der Auftraggeber trägt deshalb zunächst die Rechnung für die anfallenden Anwaltskosten. Eine automatische Kostenbeteiligung durch den anderen Ehegatten besteht nicht.
Da bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten die Scheidung wollen, können sie vereinbaren, die Scheidungskosten intern hälftig zu teilen.
Mit dem Scheidungskostenrechner erhalten Sie eine erste Orientierung zu den möglichen Kosten.
Zum ScheidungskostenrechnerScheidung mit einem gemeinsamen Anwalt?
Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt gibt es rechtlich nicht. Der Anwalt vertritt immer nur einen Ehegatten.
Wenn sich beide Ehegatten über das Scheitern der Ehe einig sind und eine einvernehmliche Scheidung durchführen möchten, kann jedoch ein Ehegatte den Anwalt beauftragen.
Der Scheidungsantrag wird dann durch diesen Anwalt gestellt. Der andere Ehegatte stimmt dem Antrag zu und benötigt für diese Zustimmung in der Regel keinen eigenen Anwalt.
Fragen zur einvernehmlichen Scheidung?
Lassen Sie prüfen, ob eine einvernehmliche Scheidung in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Punkte vorab geklärt werden sollten.
